Skip to main content

Aktuelles - Detail

Bundeslandwirtschaftsminister hält Wort

BJG-Novelle: Klarstellung zu halbautomatischen Waffen mitWechselmagazin geplantIn einem Schreiben informiert Dr. Robert Kloos,Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, seineLänderkollegen, für

BJG-Novelle: Klarstellung zu halbautomatischen Waffen mitWechselmagazin geplantIn einem Schreiben informiert Dr. Robert Kloos,Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, seineLänderkollegen, für halbautomatische Jagdwaffen "im Rahmen einerÄnderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung derbisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen." DasBundesministerium des Innern habe hierzu seine Unterstützungzugesagt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Forum Waffenrecht(FWR) begrüßen die nun geplante gesetzliche Regelung zur Verwendunghalbautomatischer Jagdgewehre mit 2-Schuss-Wechselmagazin. Mitdiesem Vorschlag will Bundesminister ChristianSchmidt Rechtssicherheit für Behörden, Landespolitik und Jägerschnellstmöglich schaffen. Gemeinsam mit dem FWR und denassoziierten Verbänden hat der DJV erst kürzlich vomBundeslandwirtschaftsministerium die Klarstellung gefordert, dasshalbautomatische Jagdgewehre mit 2-Schuss-Wechselmagazinen auchkünftig erlaubt sein müssen.Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderenstaatlichen Stellen hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang März2016 verursacht: In einer Einzelfallentscheidung merkten die Richteran, dass Jäger Halbautomaten mit wechselbarem Magazin nicht ohnebesonderes Bedürfnis besitzen dürfen. Damit ging das Gericht nachAuffassung von DJV und FWR weit über seine Kompetenzen hinaus undstellte die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage.Legale Waffenbesitzer wurden von heute auf morgen kriminalisiert unddie geltende Gesetzgebung ausgehebelt. Tausenden Jägern drohte völligunbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und derentschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Es kam zu willkürlichenEntscheidungen der Waffenbehörden, die sich teils widersprachen.Sogar für Pistolen und Revolver verweigerten Beamte zwischenzeitlichdie Eintragung. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf derErlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend informiertwerden. Bis zur Klarstellung im Bundesjagdgesetz sollten Jägerdringend Widerruf und – wo notwendig – Klage einreichen.Ungeachtet der Klarstellung zu halbautomatischen Gewehren mit 2-Schuss-Wechselmagazin betonen DJV und FWR die Notwendigkeitweiterer Reformen des Bundesjagdgesetzes. "Die angekündigte und inden Ressorts bereits abgestimmte große Novelle muss wie geplant indieser Legislaturperiode kommen. Die Blockadehaltung des bayerischenMinisterpräsident Horst Seehofer und Teilen der CSU ist weder sachlichbegründet noch nachvollziehbar", so DJV-Präsident Hartwig Fischer.Der bereits vorliegende Entwurf zielt im Kern darauf ab, fürJagdmunition sowie für den Schießübungsnachweis bundesweiteinheitliche Regelungen festzulegen. Zudem beinhaltet das Papierbundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerprüfung."Jäger müssen bundesweit einheitliche Voraussetzungen vorfinden. Esist dringend an der Zeit, die Stilblüten des Föderalismus wissensbasiertauszumerzen", so DJV-Präsident Fischer. Derzeit müsse in einem Landbleifrei gejagt werden, im nächsten nicht. Das eine Land fordere einenSchießleistungsnachweis, das andere nicht. Die Jägerprüfung ist einstaatliches Examen, das berechtigt, den Jagdschein zu lösen. Dieser hatlaut Bundesjagdgesetz bundesweite Gültigkeit. Eine Tatsache, die nichtdurch teils absurde Entscheidungen auf Länderebene konterkariertwerden dürfe, so Fischer. Der DJV wird den Gesetzgebungsprozessweiter kritisch begleiten und über aktuelle Entwicklungen berichten.